Allgemeine Geschäfts‑, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

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I. Gel­tungs­be­reich
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts‑, Zah­lungs- und Lie­fe­rungs­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen mit Unter­neh­mern (§ 14 BGB), juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen. Ent­spre­chen­de Auf­trä­ge wer­den aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge nach­fol­gen­der Bedin­gun­gen aus­ge­führt; ande­re Bedin­gun­gen wer­den nicht Ver­trags­in­halt, auch wenn wir ihnen nicht aus­drück­lich wider­spre­chen. Indi­vi­du­el­le Ver­trags­ab­re­den haben Vor­rang vor die­sen AGB.

II. Prei­se, Vertragsschluss

  1. Die im Ange­bot des Auf­trag­neh­mers genann­ten Prei­se gel­ten unter dem Vor­be­halt, dass die der Ange­bots­ab­ga­be zugrun­de geleg­ten Auf­trags­da­ten unver­än­dert blei­ben, längs­tens jedoch vier Wochen nach Ein­gang des Ange­bots beim Auf­trag­ge­ber. Die Prei­se des Auf­trag­neh­mers ent­hal­ten kei­ne Mehr­wert­steu­er. Die Prei­se des Auf­trag­neh­mers gel­ten ab Werk. Sie schlie­ßen Ver­pa­ckung, Fracht, Por­to, Ver­si­che­rung und sons­ti­ge Ver­sand­kos­ten nicht ein.
  2. Nach­träg­li­che Ände­run­gen der ver­trag­li­chen Leis­tung auf Ver­an­las­sung des Auf­trag­ge­bers ein­schließ­lich des dadurch ver­ur­sach­ten Maschi­nen­still­stands wer­den dem Auf­trag­ge­ber berech­net. Als nach­träg­li­che Ände­run­gen gel­ten auch Wie­der­ho­lun­gen von Pro­be­an­dru­cken, die vom Auf­trag­ge­ber wegen gering­fü­gi­ger, aber nicht bean­stan­dungs­fä­hi­ger Abwei­chung von der Vor­la­ge ver­langt werden.
  3. Soweit Skiz­zen, Ent­wür­fe, Pro­be­satz, Pro­be­dru­cke, Kor­rek­tur­ab­zü­ge, Ände­rung angelieferter/übertragener Daten und ähn­li­che Vor­ar­bei­ten, wel­che nicht Gegen­stand des Auf­trags sind, vom Auf­trag­ge­ber ver­an­lasst sind, wer­den die­se geson­dert berechnet.
  4. Bei Auf­trä­gen mit Lie­fe­rung an Drit­te gilt der Bestel­ler als Auf­trag­ge­ber, soweit kei­ne ander­wei­ti­ge aus­drück­li­che Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde.

III. Zah­lung

  1. Die Zah­lung hat ohne jeden Abzug zu erfol­gen. Eine etwa­ige Skon­to­ver­ein­ba­rung bezieht sich nicht auf Fracht, Por­to, Ver­si­che­rung oder sons­ti­ge Ver­sand­kos­ten. Die Fäl­lig­keit rich­tet sich nach den gesetz­li­chen Regelungen.
  2. Der Auf­trag­ge­ber kann nur mit einer unbe­strit­te­nen, ent­schei­dungs­rei­fen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­rung auf­rech­nen oder ein Zurück­be­hal­tungs­recht aus­üben. Dies gilt nicht für etwa­ige auf Fer­tig­stel­lungs- oder Män­gel­be­sei­ti­gungs­kos­ten gerich­te­te Ansprü­che des Auftraggebers.
  3. Wird nach Ver­trags­schluss erkenn­bar, dass die Erfül­lung des Zah­lungs­an­spruchs durch die man­geln­de Leis­tungs­fä­hig­keit des Auf­trag­ge­bers gefähr­det wird, so kann der Auf­trag­neh­mer die Leis­tung ver­wei­gern. Das Leis­tungs­ver­wei­ge­rungs­recht ent­fällt, wenn die Gegen­leis­tung bewirkt oder Sicher­heit für sie geleis­tet ist. § 321 II BGB bleibt unbe­rührt. Der Auf­trag­neh­mer kann die Leis­tung auch dann ver­wei­gern, wenn er aus dem­sel­ben recht­li­chen Ver­hält­nis einen fäl­li­gen Anspruch gegen den Auf­trag­ge­ber hat, bis die ihm gebüh­ren­de Leis­tung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
  4. Zahlt der Auf­trag­ge­ber bin­nen 14 Tagen nach Lie­fe­rung der Ware den Preis ein­schließ­lich der Kos­ten gem. Zif­fer II („Prei­se, Ver­trags­schluss“) nicht, kommt er auch ohne Mah­nung in Ver­zug. Bei Zah­lungs­ver­zug sind Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz zu zah­len. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ansprü­che wird hier­durch nicht aus­ge­schlos­sen. Bei Zah­lungs­ver­zug hat der Auf­trag­neh­mer außer­dem einen Anspruch auf Zah­lung einer Pau­scha­le in Höhe von 40 Euro. Die Pau­scha­le ist auf einen geschul­de­ten Scha­dens­er­satz anzu­rech­nen, soweit der Scha­den in Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung begrün­det ist.

IV. Lie­fe­rung

  1. Lie­fer­fris­ten wer­den spä­tes­tens bei Ver­trags­schluss indi­vi­du­ell ver­ein­bart. Sofern dies nicht geschieht, gel­ten inso­weit die gesetz­li­chen Regelungen.
  2. Der Auf­trag­neh­mer ist nur zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt, soweit dies unter Berück­sich­ti­gung der Gebo­te von Treu und Glau­ben gemäß § 242 BGB ange­mes­sen ist. Dies kann ins­be­son­de­re dann der Fall sein, wenn
  • Teil­lie­fe­run­gen für den Auf­trag­ge­ber im Rah­men des ver­trag­li­chen Bestim­mungs­zwecks ver­wend­bar sind und
  • die Lie­fe­rung der rest­li­chen bestell­ten Ware sicher­ge­stellt bleibt.

Die dem Auf­trag­ge­ber zuste­hen­den Rechte/Ansprüche wegen einer inso­weit vom Auf­trag­neh­mer zu ver­tre­ten­den Pflicht­ver­let­zung blei­ben unberührt.

  1. Soll die Ware ver­sen­det wer­den, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der Ware auf den Auf­trag­ge­ber über, sobald die Sen­dung an die den Trans­port durch­füh­ren­de Per­son über­ge­ben wor­den ist.
  2. Ver­zö­gert der Auf­trag­neh­mer die Leis­tung, so kann der Auf­trag­ge­ber nur dann unter den Vor­aus­set­zun­gen des § 323 BGB zurück­tre­ten, wenn die Ver­zö­ge­rung vom Auf­trag­neh­mer zu ver­tre­ten ist. Abs. 5 bleibt unbe­rührt. Eine Ände­rung der Beweis­last ist mit die­ser Rege­lung nicht verbunden.
  3. Vom Auf­trag­neh­mer nicht zu ver­tre­ten­de Betriebs­stö­run­gen von vor­über­ge­hen­der Dau­er – sowohl im Betrieb des Auf­trag­neh­mers als auch in dem eines Zulie­fe­rers – ins­be­son­de­re Streiks, Aus­sper­run­gen sowie alle Fäl­le höhe­rer Gewalt, berech­ti­gen den Auf­trag­ge­ber nur dann zum Rück­tritt vom Ver­trag, wenn ihm ein wei­te­res Fest­hal­ten am Ver­trag objek­tiv nicht zuge­mu­tet wer­den kann, andern­falls ver­län­gert sich die Lie­fer­frist um die Dau­er der durch die Stö­rung ver­ur­sach­ten Ver­zö­ge­rung. Eine Haf­tung des Auf­trag­neh­mers ist in die­sen Fäl­len ausgeschlossen.
  4. Dem Auf­trag­neh­mer steht an den vom Auf­trag­ge­ber ange­lie­fer­ten Druck- und Stem­pel­vor­la­gen, Manu­skrip­ten, Roh­ma­te­ria­li­en und sons­ti­gen Gegen­stän­den ein Zurück­be­hal­tungs­recht gemäß § 369 HGB bis zur voll­stän­di­gen Erfül­lung aller fäl­li­gen For­de­run­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung zu.
  5. Bei Auf­trä­gen, bei denen eine im Vor­aus fest­ge­leg­te Gesamt­auf­trags­men­ge in geson­dert durch den Auf­trag­ge­ber abzu­ru­fen­den und zu zah­len­den Raten gelie­fert wer­den soll (Abruf­auf­trä­ge), ist der Auf­trag­ge­ber, soweit kei­ne ander­wei­ti­ge Ver­ein­ba­rung getrof­fen wur­de, inner­halb von 12 Mona­ten nach Ver­trags­schluss zur Abnah­me der gesam­ten dem Abruf­auf­trag zugrun­de lie­gen­den Auf­trags­men­ge ver­pflich­tet. Die Abruf­pflicht des Auf­trag­ge­bers stellt eine Haupt­pflicht dar. Ist die Abnah­me der Gesamt­auf­trags­men­ge nicht inner­halb der Abnah­me­frist erfolgt, ist der Auf­trag­neh­mer berech­tigt, nach sei­ner Wahl entweder
  • die Rest­men­ge zu lie­fern und Zah­lung des aus­ste­hen­den Teils des Kauf­prei­ses zu verlangen,
  • die Rest­men­ge auf Kos­ten des Auf­trag­ge­bers ein­zu­la­gern oder
  • dem Auf­trag­ge­ber eine ange­mes­se­ne Frist zur Abnah­me der Rest­men­ge zu set­zen und nach frucht­lo­sem Ablauf die­ser Frist nach § 323 BGB vom Ver­trag zurückzutreten.

Wei­te­re Rech­te des Auf­trag­neh­mers, wie das Recht auf Scha­dens­er­satz, blei­ben unberührt.

V. Eigen­tums­vor­be­halt

  1. Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung aller zum Rech­nungs­da­tum bestehen­den For­de­run­gen des Auf­trag­neh­mers gegen den Auf­trag­ge­ber sein Eigen­tum. Die­se Ware darf vor voll­stän­di­ger Bezah­lung weder an Drit­te ver­pfän­det, noch zur Sicher­heit über­eig­net wer­den. Der Auf­trag­ge­ber hat den Auf­trag­neh­mer unver­züg­lich schrift­lich zu benach­rich­ti­gen, wenn und soweit Zugrif­fe Drit­ter auf die dem Auf­trag­neh­mer gehö­ren­de Ware erfolgen.
  2. Zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung ist der Auf­trag­ge­ber nur im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­gang berech­tigt. Der Auf­trag­ge­ber tritt sei­ne For­de­run­gen aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung hier­mit an den Auf­trag­neh­mer ab. Der Auf­trag­neh­mer nimmt die Abtre­tung hier­mit an.
  3. Über­steigt der rea­li­sier­ba­re Wert der Sicher­hei­ten die For­de­run­gen des Auf­trag­neh­mers um mehr als 10%, so wird der Auf­trag­neh­mer – auf Ver­lan­gen des Auf­trag­ge­bers – Sicher­hei­ten nach sei­ner Wahl freigeben.
  4. Bei Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung der vom Auf­trag­neh­mer gelie­fer­ten und in des­sen Eigen­tum ste­hen­den Waren ist der Auf­trag­neh­mer als Her­stel­ler gemäß § 950 BGB anzu­se­hen und behält in jedem Zeit­punkt der Ver­ar­bei­tung Eigen­tum an den Erzeug­nis­sen. Sind Drit­te an der Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung betei­ligt, ist der Auf­trag­neh­mer auf einen Mit­ei­gen­tums­an­teil in Höhe des Rech­nungs­werts (Fak­tu­ra-End­be­trag inkl. MwSt.) der Vor­be­halts­wa­re beschränkt. Das so erwor­be­ne Eigen­tum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

  1. Der Auf­trag­ge­ber hat die Ver­trags­ge­mäß­heit der Ware sowie etwa­iger zur Kor­rek­tur über­sand­ter Vor- und Zwi­schen­er­zeug­nis­se in jedem Fall unver­züg­lich zu prü­fen. Die Gefahr etwa­iger Feh­ler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auf­trag­ge­ber über, soweit es sich nicht um Feh­ler han­delt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschlie­ßen­den Fer­ti­gungs­vor­gang ent­stan­den sind oder erkannt wer­den konn­ten. Das Glei­che gilt für etwa­ige sons­ti­ge Frei­ga­be­er­klä­run­gen des Auftraggebers.
  2. Offen­sicht­li­che Män­gel sind inner­halb einer Frist von einer Woche ab Emp­fang der Ware schrift­lich anzu­zei­gen, ver­steck­te Män­gel inner­halb einer Frist von einer Woche ab Ent­de­ckung; andern­falls ist die Gel­tend­ma­chung des Gewähr­leis­tungs­an­spruchs ausgeschlossen.
  3. Bei berech­tig­ten Bean­stan­dun­gen ist der Auf­trag­neh­mer zunächst nach sei­ner Wahl zur Nach­bes­se­rung und/oder Ersatz­lie­fe­rung ver­pflich­tet und berech­tigt. Kommt der Auf­trag­neh­mer die­ser Ver­pflich­tung nicht inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist nach oder schlägt die Nach­er­fül­lung fehl, kann der Auf­trag­ge­ber Her­ab­set­zung der Ver­gü­tung (Min­de­rung) oder Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­trags (Rück­tritt) verlangen.
  4. Män­gel eines Teils der gelie­fer­ten Ware berech­ti­gen nicht zur Bean­stan­dung der gesam­ten Lie­fe­rung, es sei denn, dass der man­gel­freie Teil der Lie­fe­rung für den Auf­trag­ge­ber ohne Inter­es­se ist.
  5. Bei far­bi­gen Repro­duk­tio­nen in allen Her­stel­lungs­ver­fah­ren kön­nen übli­che Farb­ab­wei­chun­gen vom Ori­gi­nal nicht bean­stan­det wer­den. Das Glei­che gilt für den Ver­gleich zwi­schen sons­ti­gen Vor­la­gen (z.B. Digi­tal Pro­ofs, Andru­cken) und dem Endprodukt.
  6. Zulie­fe­run­gen (ins­be­son­de­re Daten­trä­ger, über­tra­ge­ne Daten) durch den Auf­trag­ge­ber oder durch einen von ihm ein­ge­schal­te­ten Drit­ten unter­lie­gen kei­ner Prü­fungs­pflicht sei­tens des Auf­trag­neh­mers. Dies gilt nicht für die tech­ni­sche Eig­nung von Zulie­fe­run­gen zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erfül­lung des Auf­trags, soweit die man­geln­de Eig­nung einem sorg­fäl­tig han­deln­den Auf­trag­neh­mer erkenn­bar wer­den muss. Bei Daten­über­tra­gun­gen hat der Auf­trag­ge­ber vor Über­sen­dung jeweils dem neu­es­ten tech­ni­schen Stand ent­spre­chen­de Schutz­pro­gram­me für Com­pu­ter­vi­ren einzusetzen.
  7. Mehr- oder Min­der­lie­fe­run­gen bis zu 10% der bestell­ten Auf­la­ge kön­nen nicht bean­stan­det wer­den. Berech­net wird die gelie­fer­te Men­ge. Bei Lie­fe­run­gen aus Papier­son­der­an­fer­ti­gun­gen unter 1.000 kg erhöht sich der Pro­zent­satz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.

VII. Haf­tung

  1. Der Auf­trag­neh­mer haftet
  • für die schuld­haf­te Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit und
  • für vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te sons­ti­ge Schä­den, auch wenn die Pflicht­ver­let­zung auf ent­spre­chend schuld­haf­tem Ver­hal­ten eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder eines Erfül­lungs­ge­hil­fen beruht.
  1. Der Auf­trag­neh­mer haf­tet fer­ner bereits bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten, auch durch sei­ne gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det und auf deren Ein­hal­tung Auf­trag­ge­ber ver­trau­en dür­fen. Die Haf­tung des Auf­trag­neh­mers nach Satz 1 ist in den Fäl­len leich­ter Fahr­läs­sig­keit auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt.
  2. Der Auf­trag­neh­mer haf­tet schließlich
  • bei arg­lis­tig ver­schwie­ge­nen Män­geln und über­nom­me­ner Garan­tie für die Beschaf­fen­heit der Ware sowie
  • bei­Ans­prü­chen­aus­dem­Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.
  1. Im Übri­gen ist die Haf­tung des Auf­trag­neh­mers ausgeschlossen.

VIII. Ver­jäh­rung
Män­gel­an­sprü­che des Auf­trag­ge­bers ver­jäh­ren mit Aus­nah­me der unter Zif­fer VII. 1. genann­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und sol­cher aus dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz in einem Jahr begin­nend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auf­trag­neh­mer den Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen hat oder soweit er eine Garan­tie für die Beschaf­fen­heit der Sache über­nom­men hat.

IX. Han­dels­brauch
Im kauf­män­ni­schen Ver­kehr gel­ten die Han­dels­bräu­che der Druck­in­dus­trie (z.B. kei­ne Her­aus­ga­be­pflicht von Zwi­schen­er­zeug­nis­sen wie Daten, Lithos oder Druck­plat­ten, die zur Her­stel­lung des geschul­de­ten End­pro­dukts erstellt wer­den), sofern kein abwei­chen­der Auf­trag erteilt wurde.

X. Archi­vie­rung
Dem Auf­trag­ge­ber zuste­hen­de Pro­duk­te, Mate­ria­li­en und Daten wer­den vom Auf­trag­neh­mer nur nach aus­drück­li­cher Ver­ein­ba­rung und gegen beson­de­re Ver­gü­tung über den Zeit­punkt der Über­ga­be des End­pro­dukts an den Auf­trag­ge­ber oder sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen hin­aus archi­viert. Eine etwa­ige Ver­si­che­rung hat bei feh­len­der Ver­ein­ba­rung der Auf­trag­ge­ber selbst zu besorgen.

XI. Peri­odi­sche­Ar­bei­ten
Ver­trä­ge über regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Arbei­ten kön­nen mit einer Frist von 3 Mona­ten gekün­digt werden.

XII. Rech­te Drit­ter
Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass durch sei­ne Auf­trags­vor­ga­ben, ins­be­son­de­re durch von ihm gelie­fer­te Vor­la­gen, Rech­te Drit­ter, z.B. Urheber‑, Kenn­zei­chen- oder Per­sön­lich­keits­rech­te, nicht ver­letzt wer­den. Der Auf­trag­ge­ber stellt inso­weit den Auf­trag­neh­mer von sämt­li­chen Ansprü­chen Drit­ter ein­schließ­lich der Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung und/oder Rechts­ver­fol­gung voll­um­fäng­lich frei, es sei denn, der Auf­trag­ge­ber weist nach, dass ihm ein Ver­schul­den nicht zur Last fällt und er allen ihm oblie­gen­den Sorg­falts- und Prü­fungs­pflich­ten nach­ge­kom­men ist.

XIII. Erfül­lungs­ort, Gerichts­stand, Anwend­ba­res Recht
Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand sind, wenn der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist oder im Inland kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand hat, für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Strei­tig­kei­ten der Sitz des Auf­trag­neh­mers. Auf das Ver­trags­ver­hält­nis fin­det deut­sches Recht Anwen­dung. UN-Kauf­recht ist ausgeschlossen.

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💡 Klei­ner Hin­weis: Die­se Maschi­ne sorgt dafür, dass eure Druck­pro­duk­te nicht nur schön, son­dern auch prak­tisch wer­den. Was könn­te das bedeu­ten?

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Viel Glück! 🍀🎁

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Die Weih­nachts­zeit ist eine Zeit der Über­ra­schun­gen und Mär­chen, und heu­te lüf­ten wir unser Geheim­nis! 🎅✨

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Die Spannung steigt!

Morgen öffnet sich das 6. Türchen! Der Nikolaus hält eine besondere Überraschung für euch bereit

– seid gespannt, was euch erwartet! 🎅✨ 

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Die Span­nung steigt!

Mor­gen öff­net sich das 6. Tür­chen! Der Niko­laus hält eine beson­de­re Über­ra­schung für euch bereit

– seid gespannt, was euch erwar­tet! 🎅✨

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Ihr dürft gespannt sein... 🎁✨ 
Hinter dem 6. Türchen wartet eine besondere Überraschung auf euch! 

Der Countdown läuft – freut euch auf den Nikolaus und bleibt dran! 🎅 

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Ihr dürft gespannt sein… 🎁✨
Hin­ter dem 6. Tür­chen war­tet eine beson­de­re Über­ra­schung auf euch!

Der Count­down läuft – freut euch auf den Niko­laus und bleibt dran! 🎅

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#dezember 

Merry Christmas – in unserem Dezember fährt ein festlich geschmückter, roten Zug bei Nacht durch einen schneebedeckten Tannenwald. Die funkelnden Weihnachtslichter, der Schneefall und die goldenen Akzente verleihen der Szene einen besonderen Glanz und fangen den Zauber der besinnlichen Jahreszeit perfekt ein. 
Lehnen Sie sich zurück und verspüren Sie die Magie der Weihnachtszeit während dieses turbulente Jahr sanft seinen Abschluss findet und der Zug sie in den Bahnhof von 2025 befördert. Gute Fahrt und frohe Weihnachten!

#dezem­ber

Mer­ry Christ­mas – in unse­rem Dezem­ber fährt ein fest­lich geschmück­ter, roten Zug bei Nacht durch einen schnee­be­deck­ten Tan­nen­wald. Die fun­keln­den Weih­nachts­lich­ter, der Schnee­fall und die gol­de­nen Akzen­te ver­lei­hen der Sze­ne einen beson­de­ren Glanz und fan­gen den Zau­ber der besinn­li­chen Jah­res­zeit per­fekt ein.
Leh­nen Sie sich zurück und ver­spü­ren Sie die Magie der Weih­nachts­zeit wäh­rend die­ses tur­bu­len­te Jahr sanft sei­nen Abschluss fin­det und der Zug sie in den Bahn­hof von 2025 beför­dert. Gute Fahrt und fro­he Weihnachten!

Auflösung: 

Im Video seht ihr eine Faltschachtel Klebemaschine bei der Arbeit. 

Die Maschine sorgt dafür, dass flache Zuschnitte in stabile Verpackungen verwandelt werden, indem sie präzise verklebt werden. Ein wichtiger Schritt, der sicherstellt, dass die Verpackungen später ihren Zweck zuverlässig erfüllen. 

Danke fürs Mitmachen – wir freuen uns schon auf das nächste Rätsel!

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Auf­lö­sung:

Im Video seht ihr eine Falt­schach­tel Kle­be­ma­schi­ne bei der Arbeit.

Die Maschi­ne sorgt dafür, dass fla­che Zuschnit­te in sta­bi­le Ver­pa­ckun­gen ver­wan­delt wer­den, indem sie prä­zi­se ver­klebt wer­den. Ein wich­ti­ger Schritt, der sicher­stellt, dass die Ver­pa­ckun­gen spä­ter ihren Zweck zuver­läs­sig erfül­len.

Dan­ke fürs Mit­ma­chen – wir freu­en uns schon auf das nächs­te Rät­sel!

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#GuessTheMachine
Rate mit: Was passiert hier?

Heute haben wir ein spannendes Rätsel für euch! 🧐 In unserem kurzen Video seht ihr eine Nahaufnahme einer Maschine in Aktion. Was meint ihr, passiert hier genau im Druckerei-Kontext? 💭 Schreibt eure Vermutungen in die Kommentare!

Kleiner Tipp: Es hat etwas mit der Verarbeitung von Verpackungen zu tun... 📦😉

Die Auflösung gibt es am Montag: Dann zeigen wir euch alles in Farbe und verraten, was wirklich passiert. Bleibt dran!

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#Guess­The­Ma­chi­ne
Rate mit: Was pas­siert hier?

Heu­te haben wir ein span­nen­des Rät­sel für euch! 🧐 In unse­rem kur­zen Video seht ihr eine Nah­auf­nah­me einer Maschi­ne in Akti­on. Was meint ihr, pas­siert hier genau im Dru­cke­rei-Kon­text? 💭 Schreibt eure Ver­mu­tun­gen in die Kom­men­ta­re!

Klei­ner Tipp: Es hat etwas mit der Ver­ar­bei­tung von Ver­pa­ckun­gen zu tun… 📦😉

Die Auf­lö­sung gibt es am Mon­tag: Dann zei­gen wir euch alles in Far­be und ver­ra­ten, was wirk­lich pas­siert. Bleibt dran!

#backesDruck #Guess­The­Mas­hi­ne #Com­mu­ni­ty #wel­ove­print #Print #Druck

#november

Im November fährt ein roter Doppeldeckerbus gemächlich durch eine regennasse Straße Londons. Die dunklen Farben und Akzente durch das gedämpfte Licht des Busses vermitteln Ruhe und Entschleunigung – eine Einladung, am Ende des Jahres innezuhalten. Mit dem Zitat von Andreas Gryphius zur Betrachtung der Zeit wird der das Bild zusätzlich untermalt mit der Erinnerung, bewusst Momente der Ruhe zu genießen und im Augenblick zu leben, bevor das Jahr zu Ende geht.

#novem­ber

Im Novem­ber fährt ein roter Dop­pel­de­cker­bus gemäch­lich durch eine regen­nas­se Stra­ße Lon­dons. Die dunk­len Far­ben und Akzen­te durch das gedämpf­te Licht des Bus­ses ver­mit­teln Ruhe und Ent­schleu­ni­gung – eine Ein­la­dung, am Ende des Jah­res inne­zu­hal­ten. Mit dem Zitat von Andre­as Gry­phi­us zur Betrach­tung der Zeit wird der das Bild zusätz­lich unter­malt mit der Erin­ne­rung, bewusst Momen­te der Ruhe zu genie­ßen und im Augen­blick zu leben, bevor das Jahr zu Ende geht.

Herzlich willkommen im Team und Gratulation zur IHK Bestenehrung – Carolin Unshelm

Wir freuen uns, Carolin Unshelm im backesDruck-Team willkommen zu heißen! Carolin, Nichte der Geschäftsführer Klaus und Peter Backes, wurde bei der IHK Bestenehrung in der Tonhalle Düsseldorf ausgezeichnet. Nach ihrer Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement bei Deloitte verstärkt sie seit Januar unser Team. Zusätzlich hat sie den IHK-Ausbilderschein erworben und studiert nun neben dem Beruf BWL an der Heinrich Heine Universität. Eine starke Kombination aus Praxis und Studium – Wir wünschen Carolin viel Erfolg und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Auf dem Bild sehen wir Carolin Unshelm zusammen mit Frau Feller, Ministerin für Schule und Bildung NRW, und IHK-Präsident Andreas Schmitz, die sie für ihre Leistungen ehrten. Mehr dazu im IHK Magazin.

#IHKBestenehrung #Familienunternehmen #backesDruck #BerufundStudium #TeamBackes #Erfolgsgeschichte

Herz­lich will­kom­men im Team und Gra­tu­la­ti­on zur IHK Besten­eh­rung – Caro­lin Uns­helm

Wir freu­en uns, Caro­lin Uns­helm im backesDruck-Team will­kom­men zu hei­ßen! Caro­lin, Nich­te der Geschäfts­füh­rer Klaus und Peter Backes, wur­de bei der IHK Besten­eh­rung in der Ton­hal­le Düs­sel­dorf aus­ge­zeich­net. Nach ihrer Aus­bil­dung zur Kauf­frau für Büro­ma­nage­ment bei Deloit­te ver­stärkt sie seit Janu­ar unser Team. Zusätz­lich hat sie den IHK-Aus­bil­der­schein erwor­ben und stu­diert nun neben dem Beruf BWL an der Hein­rich Hei­ne Uni­ver­si­tät. Eine star­ke Kom­bi­na­ti­on aus Pra­xis und Stu­di­um – Wir wün­schen Caro­lin viel Erfolg und freu­en uns auf die Zusam­men­ar­beit.
Auf dem Bild sehen wir Caro­lin Uns­helm zusam­men mit Frau Fel­ler, Minis­te­rin für Schu­le und Bil­dung NRW, und IHK-Prä­si­dent Andre­as Schmitz, die sie für ihre Leis­tun­gen ehr­ten. Mehr dazu im IHK Maga­zin.

#IHK­Besten­eh­rung #Fami­li­en­un­ter­neh­men #backesDruck #Beru­fund­Stu­di­um #Team­Ba­ckes #Erfolgs­ge­schich­te

Wir sind stolz darauf, dass unser Unternehmen erneut das FSC®-Audit erfolgreich bestanden hat! 🌳✅

Als FSC-zertifizierter Betrieb setzen wir uns weiterhin für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Forstwirtschaft ein. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass unsere zertifizierten Produkte aus Materialien gefertigt werden, die verantwortungsvolle Waldwirtschaft fördern. Wir bleiben unserem Engagement für Umwelt und Qualität treu – für eine bessere Zukunft. 🌍
Setzen Sie bei Ihrem nächsten Druckprojekt auf Nachhaltigkeit und kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere umweltfreundlichen Lösungen zu erfahren!

#FSC #Nachhaltigkeit #Umweltbewusst #Druckbranche #backesDruck #Langenfeld #PimpYourPrint

Wir sind stolz dar­auf, dass unser Unter­neh­men erneut das FSC®-Audit erfolg­reich bestan­den hat! 🌳✅

Als FSC-zer­ti­fi­zier­ter Betrieb set­zen wir uns wei­ter­hin für eine nach­hal­ti­ge und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Forst­wirt­schaft ein. Die­se Zer­ti­fi­zie­rung stellt sicher, dass unse­re zer­ti­fi­zier­ten Pro­duk­te aus Mate­ria­li­en gefer­tigt wer­den, die ver­ant­wor­tungs­vol­le Wald­wirt­schaft för­dern. Wir blei­ben unse­rem Enga­ge­ment für Umwelt und Qua­li­tät treu – für eine bes­se­re Zukunft. 🌍
Set­zen Sie bei Ihrem nächs­ten Druck­pro­jekt auf Nach­hal­tig­keit und kon­tak­tie­ren Sie uns, um mehr über unse­re umwelt­freund­li­chen Lösun­gen zu erfah­ren!

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Vielen Dank an alle, die so zahlreich an unserer Verlosung teilgenommen haben – ihr seid der Wahnsinn! 💚 Wir freuen uns sehr, dass unser Kalender bei euch so beliebt ist. Hier die glücklichen Gewinner: 🗓️✨
#GuessTheMachine
Seid ihr bereit für Runde 2? 🔍

Heute präsentieren wir euch wieder ein Rätsel! 🧐 In unserem Video bekommt ihr einen ersten Blick auf eine neue Maschine, die ab sofort bei uns im Einsatz ist. Was könnte hier passieren? Hat es vielleicht mit Veredelung zu tun? Oder steckt etwas ganz anderes dahinter?

💡 Kleiner Hinweis: Diese Maschine sorgt dafür, dass eure Druckprodukte nicht nur schön, sondern auch praktisch werden. Was könnte das bedeuten?

Schreibt eure Vermutungen in die Kommentare! 📝 Die Auflösung gibt es wie auch letztes mal am Montag – bleibt gespannt!

#backesDruck #GuessTheMashine #Community #weloveprint #Print #Druck
Es ist soweit: Die Auflösung hinter dem 6. Türchen ist da!
Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Überraschungen und Märchen, und heute lüften wir unser Geheimnis! 🎅✨ 

Wir verlosen 15 unserer beliebten backesDruck-Kalender, die euch im Jahr 2025 mit einem märchenhaften Motto begleiten werden: 'ES WAR EINMAL 2025'.
Wie könnt ihr mitmachen? Ganz einfach:
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	•	Kommentiert und markiert zwei Personen, die diese märchenhafte Überraschung auch genießen würden! 

Die Gewinner werden in einer Woche bekannt gegeben! 
Viel Glück! 🍀🎁

#Verlosung #Nikolaus #Kalender #2025 #Weihnachten #Märchen #backesDruck #weloveprint
Die Spannung steigt!

Morgen öffnet sich das 6. Türchen! Der Nikolaus hält eine besondere Überraschung für euch bereit

– seid gespannt, was euch erwartet! 🎅✨ 

#NikolausÜberraschung #Countdown #backesDruck #weloveprint
Ihr dürft gespannt sein... 🎁✨ 
Hinter dem 6. Türchen wartet eine besondere Überraschung auf euch! 

Der Countdown läuft – freut euch auf den Nikolaus und bleibt dran! 🎅 

#Nikolaus #Adventskalender #backesDruck #Überraschung #weloveprint
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